Hausordnung

Regeln

Das Orgelfelsenhaus ist ein Wanderheim des Schwarzwaldvereines, Ortsverein Gaggenau. Es ist für die Mitglieder gebaut und soll ihnen Ruhe und Erholung sowie preiswerten Urlaubsaufenthalt bieten.

Wer das Haus aufsucht erkennt die Hausordnung an. Sie ist im Interesse aller Wanderer
aufgestellt, die die Liebe zur Natur hierher führt und die Freude und Erholung suchen.

Die Gebühren sind durch die Gebührenordnung festgelegt.

Das Haus wird im Auftrag des Vorstandes von der Hausverwaltung betreut. Der
Hüttenwart und die Hüttendienste vertreten den Vorstand und haben Hausrecht. Sie
überwachen die Einhaltung der Hausordnung, entscheiden über die Aufnahme
unangemeldeter Besucher und rechnen die Gebühren mit den Besuchern ab.

Das Haus ist nicht bewirtschaftet. Die Besucher bringen ihre Verpflegung selbst mit.

Es ist die Pflicht jedes Besuchers im Haus und in seiner Umgebung auf Sauberkeit, Ruhe
und Ordnung zu achten

1 – Abfälle aller Art, Verpackungsmaterial und Leergut sind von den Besuchern wieder
mitzunehmen.

2 – Lebensmittel dürfen weder in Schränken und Truhen noch im Keller zurückgelassen
werden

3 – Die Betten dürfen nur mit Laken sowie Schlafsack oder Bettwäsche benutzt werden.
Falls keine eigene Bettwäsche mitgebracht wird, können beim Hüttendienst Spannbetttücher und frisch bezogene Decken und Kissen gegen Gebühr (siehe Gebührenordnung) ausgeliehen werden. Die Decken und Kissen sind nach der Benutzung
abzuziehen. Die Decken dürfen nicht außerhalb des Schlafraumes genutzt werden.

4 – Die Wiese links des Baches ist Privateigentum, sie darf von den Besuchern des
Orgelfelsenhauses nicht benutzt werden; ebenso ist es untersagt das Klärbeet zu
betreten.

5 – Das Holzfällen und die Entnahme von aufgearbeitetem Nutzholz im Wald wird als
Waldfrevel verfolgt.

6 – Das Mitbringen und der Aufenthalt von Hunden im Haus sind nicht gestattet.

7 – Der Betrieb von Stromerzeugern ist nicht erlaubt.

8 – Rauchen, Feuer und offenes Licht sind in den Schlafräumen, auf den Balkonen, im
Keller und in der Umgebung des Gastanklagers verboten.

9 – Mitgebrachte Grillgeräte dürfen nur auf dem Grillplatz links vom Haus betrieben
werden. Das Grillen darf ausschließlich mit Holzkohle erfolgen. Ausgebrannte
Grillkohle ist im Blecheimer aufzunehmen und am Grill abzustellen.

10 – Offenes Holzfeuer bzw. Grillen mit Holz ist aus Brandschutzgründen untersagt.

11 – Vor der Abreise sind die Außenanlagen, alle genutzten Räume sowie die Waschräume
gründlich zu reinigen. Alle Fußböden sind feucht aufzuwischen. Bei unzureichender
Reinigung wird eine Gebühr von 200 Euro für die Fremdreinigung erhoben.

12 – Bei Beschädigungen und bleibenden Verunreinigungen ist durch den Verursacher
(verantwortlicher Mieter) Schadenersatz zu leisten. Die Höhe des Betrages legt der
Hüttenwart fest.

13 – Zelten und Campieren ist auf dem Gelände des Orgelfelsenhauses nicht erlaubt.

Für Unfälle aller Art im Haus und auf dem Vereinsgrundstück übernimmt der Verein keinerlei Haftung

Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist die Hausverwaltung berechtigt, die Störer auszuweisen.

Das Haus, seine Einrichtungen und die Anlagen werden von ehrenamtlichen Mitgliedern
unterhalten und gepflegt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass auch während der
Belegung des Hauses kleinere Arbeiten ausgeführt werden müssen. Die Störungen
werden so gering wie möglich gehalten, um Verständnis wird gebeten.